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Leitsätze der Charta

 

LEITSÄTZE DER CHARTA

in einfacher Sprache


1 Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation

  • Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter Bedingungen, die seine/ihre Würde achten.

  • Die persönlichen Wünsche und Werte werden respektiert. Der Wille wird geachtet.

  • Er/sie wird unterstützt durch die Familie, durch nahe stehende Personen und durch beruflich
    und ehrenamtlich Sorgende.

  • Ein Sterben in Würde wird unterstützt durch entsprechende politische Rahmenbedingungen.

  • Wir werden uns dafür einsetzen, dass Menschen an der Hand und nicht durch die Hand eines
    Menschen sterben.

  • Sterben ist Teil des Lebens. Die Themen Sterben und Tod dürfen nicht tabuisiert werden.


2 Bedürfnisse der Betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstrukturen

  • Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, dass seine persönlichen
    Bedürfnisse wahrgenommen werden.

  • Die Begleitung und Beratung ist darauf individuell ausgerichtet.

  • Die Angehörigen und Nahestehenden werden einbezogen und unterstützt.

  • Die Begleitung erfolgt durch haupt- und ehrenamtlich Tätige.

  • Die vorhandenen Versorgungsstrukturen in Stuttgart sind für die Betroffenen zugänglich.

  • Ein kontinuierliches Versorgungsnetzwerk ist unser Ziel.


3 Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung

  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Begleitung und Behandlung durch unterschiedliche
    Berufsgruppen, die entsprechend qualifiziert sind.

  • Die in der Palliativversorgung Tätigen verfügen über aktuelles Fachwissen, Fähigkeiten und
    Fertigkeiten.

  • Ihr Handeln ist eingebettet in eine Haltung der Achtsamkeit im Umgang mit schwerstkranken
    und sterbenden Menschen.

  • Wir werden uns dafür einsetzen, dass entsprechende Lernangebote in die Aus-, Weiter- und
    Fortbildungscurricula integriert werden.


4 Entwicklungsperspektiven und Forschung

  • Jeder Mensch hat ein Recht darauf, nach dem allgemein anerkannten Stand der Forschung
    begleitet und behandelt zu werden.

  • Entsprechende Forschungsbedarfe müssen identifiziert werden. Forschungsstrukturen
    müssen weiterentwickelt werden. Forschungsvorhaben und innovative Praxisprojekte
    müssen gefördert werden.

  • Wir werden uns dafür einsetzen, dass ständig neue Erkenntnisse zur Palliativversorgung aus
    Forschung und Praxis gewonnen, transparent gemacht und im Versorgungsalltag umgesetzt
    werden.

5 Die europäische und internationale Dimension

  • Jeder Mensch hat ein Recht darauf, nach anerkannten Empfehlungen und
    Handlungsrichtlinien begleitet und behandelt zu werden.

  • Wir werden uns dafür einsetzen, Organisationen, Institutionen und Menschen, die
    international im Bereich der Palliativversorgung tätig sind, in Kontakt miteinander zu bringen
    für einen länderübergreifenden Austausch zum Wohl schwerstkranker und sterbender
    Menschen.